| Fußringe sind für die Zucht von Sittichen in Deutschland
gesetzlich vorgeschrieben. Sie dienen laut Psittakoseverordnung
der Kennzeichnung von Papageien und Sittichen. |
Vorteile:
Anhand der Ringe können bei Psittakoseoder
anderen ansteckenden Krankheiten der Züchter und der Verkaufsweg ausfindig
gemacht werden. Ein Halter kann daran auch erkennen, dass der Züchter
die gesetzlich vorgeschriebene Zuchtgenehmigung
besitzt. Bei entflogenen Vögeln
kann anhand des Fußringes häufig der Züchter ausfindig
gemacht werden, der über die Eintragungen in seinem Zuchtbuch dann
den Besitzer herausfinden kann.
Ringarten und Ringgrößen
Es gibt sogenannte offene und geschlossene
Ringe.
Offene Ringe:
Alle Züchter, die nicht in Vereinen organisiert sind, oder Privatpersonen,
die nur gelegentlich Nachwuchs zulassen, können sich gegen Einsendung
einer beglaubigten Kopie der Zuchtgenehmigung
unter anderem beim Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands
e.V. (ZZF)* offene Ringe bestellen. Auf diesen silbernen
Ringen steht das Z für den ZFF, die Ringgröße, gelegentlich
ein Kürzel für das Bundesland sowie eine fortlaufende Nummer.
Meine Ringe haben außer dem Z und der Ringgröße nur eine
fortlaufende Nummer.
Diese Ringe haben den Vorteil, dass sie mehrere Jahre lang genutzt werden
können und in jedem Lebensalter angelegt werden können, da sie
erst beim Beringen mit einer Fußringzange um den Fuß gelegt
werden und nicht wie bei geschlossenen Ringen bis zu einem bestimmten Alter
über den Fuß gestreift werden. Der Nachteil ist, dass die Lücke
oft ausreicht, um irgendwo hängen zu bleiben. Dies hat bereits zu
Verletzungen geführt.
Auch wer unbeabsichtigt züchtet, weil er unerwarteten Nachwuchs
bekommen hat, kann beim Amts-Tierarzt eine einmalige Sondergenehmigung
beantragen oder muss die Zuchtgenehmigung beantragen (abhängig von
Bundesland und Stadt) und ebenfalls diese offenen Ringe bestellen. Die
Sondergenehmigung gilt jedoch nur für diese eine Brut.
Geschlossene Ringe:
Der
Ziegensittich auf diesem Foto trägt einen blauen geschlossenen Fußring
der AZ. Züchterorganisationen, z.B. die AZ, DSV, DKB oder VZE**
geben gegen Einsendung einer beglaubigten Kopie der Zuchtgenehmigung
geschlossene Ringe ab. Auf ihnen ist das Kürzel der ausgebenden Züchterorganisation,
die Mitgliedsnummer des Züchters, das Schlupfjahr (zweistellig) sowie
eine fortlaufende Nummer angegeben.
Der Halter kann bei geschlossenen Ringen also sehen, wie alt der Sittich
ist. Das ist bei offenen Ringen nicht möglich.
Die geschlossenen Ringe werden jedes Jahr in einer anderen Farbe ausgegeben.
Die Farben wiederholen sich innerhalb einer bestimmten Zeit.
| Jahr |
Farbe |
| 1994 |
grün |
| 1995 |
rot |
| 1996 |
schwarz |
| 1997 |
silber |
| 1998 |
blau |
| 1999 |
gold |
| 2000 |
grün |
| 2001 |
rot |
| 2002 |
schwarz |
| 2003 |
blau (AZ) oder silber |
| 2004 |
gold |
| 2005 |
grün |
| 2006 |
rot |
| 2007 |
schwarz |
| 2008 |
blau |
| 2009 |
violett |
| 2010 |
grün |
| 2011 |
rot |
| 2012 |
schwarz |
| 2013 |
blau |
| 2014 |
violett |
| 2015 |
grün |
Übriggebliebene geschlossene Ringe müssen am Ende des Zuchtjahres
an den Verband zurückgegeben werden.
Die Ringgröße ist für jede Sittichart vorgeschrieben.
Bei offenen Ringen vom ZZF ist diese als römische Zahl angegeben.
Beispiele: auf Ringen für Wellensittiche gibt es gar keine Zahl (wäre
I), für Ziegensitiche gibt es die Ringgröße II, für
Nymphensittiche oder Prachtrosellas die Größe III, für
Halsbandsittiche die Größe IIIA, für Alexandersittiche
oder Königssittiche die Größe IV und für Chinasittiche
die Größe V.
Wie werden Sittiche beringt?
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Offene Ringe können
in jedem Lebensalter mit einer solchen Fußringzange umgelegt werden.
Eine Ringzange gibt es bei den Verbänden oder in diversen Online-Shops
für Vogelzubehör. |
Geschlossene Ringe müssen in
den ersten Lebenstagen angelegt werden, da der Fuß der Jungvögel
ansonsten zu groß wird, um ihn überzustreifen. Die Daten
für die Beringung und die Ringgröße
sind bei
den meisten Sitticharten im Arten-Lexikonteil
des Sittichlexikons angegeben. Normalerweise werden geschlossene Fußringe im Alter von
ca. 7-10 Tagen angelegt.
Der Ring wird zuerst über die drei längeren Zehen gestreift,
dann über den vierten. Wenn der vierte Zeh Probleme macht kann man
versuchen ihn mit einem spitzen länglichem Gegenstand (z.B. Zahnstocher
oder ähnlichem) durch den Ring zu bekommen. Die Beringung darf selbstverständlich
nie mit Gewalt "durchgesetzt" werden, da es sonst möglicherweise zu
Verletzungen im Beinbereich kommen kann. Im Zweifelsfall sollte man anfangs
offene Ringe verwenden. Einige Züchter beringen besonders mit geschlossenen
Ringen lieber zu zweit, einer hält den Sittich und fixiert das Bein,
der andere legt den Ring an.
Bei Nestlingen sollte immer darauf geachtet werden, dass die Ringe sauber
sind. Häufig werden sie mit Kot verschmutzt, der sich ansammeln und
das Wachstum beeinträchtigen kann, wenn der Ring dadurch zu eng wird.
Es kann gegebenenfalls auch zu Infektionen kommen.
Darf der Fußring entfernt werden?
Eigentlich darf der gesetzlich vorgeschriebene Fußring nicht
entfernt werden. Man kann ihn aber beim Tierarzt entfernen lassen, wenn
der Sittich falsch beringt wurde, der Ring also zu groß oder zu klein
ist oder die Lücke im offenen Ring so groß ist, dass der Sittich
damit bereits hängengeblieben ist oder hängenbleiben kann und
die Verletzungsgefahr daher zu groß ist. Auch bei einigen Erkrankungen,
z.B. Gicht, bei denen die Beine anschwellen
oder beim Befall mit Milben, kann der Fußring abgenommen werden.
Bewahren Sie den Ring jedoch gut auf.
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verfolgt. |
* Die Adressen aller angegebenen Organisationen finden
Sie im Adressenverzeichnis für Züchter.
** AZ = Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung
und Vogelschutz e.V.
DSV = Deutsche Standard-Wellensittich-Züchter-Vereinigung
e.V.
DKB = Deutscher Kanarienzüchterverbund
e.V.
VZE = Vereinigung der Ziergeflügel-
und Exotenzüchter
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