Tuisittich

Für die Verlinkung: http://www.sittich-info.de/sittiche/tuisittich.html
Durch Skripte generierte Adressen werden beim geplanten neuen Layout leider ungültig.

 
Bild folgt  Wiss.: Brotogeris sanctithomae (Müller P.L.S., 1776)
Engl.: Tui Parakeet
NL: Tui Parkiet
 

Beschreibung:

Länge: 17 cm
Gewicht: ca. 58 g

Männchen: grün, Stirn und Vorderscheitel gelb, Brust, Bauch, Unterschwanzdecken und Schwanzunterseite gelblichgrün, Unterflügeldecken bläulichgrün. Schnabel braun, nackter Augenring grau, Iris gelblich, Beine rosa.

Weibchen: wie Männchen

Jungvögel: ähnlich Männchen und Weibchen, Iris dunkler

 
Name: Nach der indianischen Bezeichnung für kleine Papageien verschiedener Arten in Südamerika
Gattung: Schmalschnabelsittiche
Unterarten: B. s. sanctithomae, Tuisittich (Nominatform)
B. s. takatsukasae, Augenstreif- oder Gelbstreifen-Tuisittich, ähnlich Nominatform, 16 cm, gelber Streifen hinter dem Auge, gelber Fleck auf dem Vorderkopf häufig größer
Heimat: Tuisittich: Ost-Ecuador, Südost-Kolumbien, oberer Amazonas bis zur Mündung des Madeira im östlichen Amazonasgebiet (Nordwest-Brasilien), Nordost-Bolivien, Nordost-Peru
Augenstreif-Tuisittich oder Gelbstreifen-Tuisittich: unteres Amazonasgebiet (Nordost-Brasilien)
Lebensraum: Regenwald
Freileben: Der Tuisittich lebt paarweise oder in kleinen Gruppen zusammen, gelegentlich bilden sich an Futterplätzen oder Flussufern Schwärme bis 500 Sittiche. Die Nahrung besteht hauptsächlich aus Früchten, Knospen, Beeren, Samen und Insekten sowie deren Larven. Außerdem suchen sie sogenannte Barreiros auf, deren mineralhaltige Erde sie fressen. Tuisittiche sind aktive, aber scheue Vögel. Ihre Rufe bestehen aus hohen schrillen Tönen. Der Flug ist schnell und geradlinig.

Brutzeit von Mai bis Juli. Das Nest befindet sich in Höhlen von Baumtermiten und hohlen Ästen. Das Gelege besteht aus 4-6 Eiern.

Nahrung: Schmalschnabelsittiche fressen im Vergleich zu den meisten anderen Sittichgattungen viel Weichfutter und weniger Körnerfutter. Dies sollte bei der Ernährung des Feuerflügelsittichs berücksichtigt werden. 

Weichfutter (Obst, Brei usw.) sollten ca. 50% der Ernährung ausmachen. Zur Ernährung gehören:
sehr viel Obst, Grünfutter und Beeren, Gemüse, Loribrei / Lorinektar, Quellfutter, Keimfutter, Beoweichfutter, Großsittichfutter (alternativ Neophemenfutter) mit wenigen oder ohne Sonnenblumenkerne oder Wellensittichfutter, auch mit Wildsamen, Grassamen und / oder halbreifen Sämereien angereichert, gelegentlich halbreife Maiskolben, Müsli, Waldvogelfutter ohne Rübsen, Eifutter, frische Knabberzweige

Mehr Informationen zur abwechslungsreichen Ernährung von Sittichen finden Sie in der Rubrik Ernährung.

Haltung:
Voliere
Außenvoliere
Käfig
keine Privathaltung, keine Wohnungshaltung
Voliere aus Holz ist möglich (Züchter)
Mindestmaße für 1 Paar:
2x1,50x2 m LxBxH

Mindestmaße Schutzraum: 1x1x2 m LxBxH

Frostfreier Schutzraum

Keine Käfighaltung

Schlafhöhlen sollten in der Voliere ganzjährig zur Verfügung stehen.

Der Tuisittich ist ein lebhafter, aber scheuer Sittich. Die Rufe sind laut und schrill. Tuisittiche nagen vergleichsweise wenig, benötigen aber stets frische Knabberzweige. Sie baden normalerweise sehr gerne. 

Sie können in der arteigenen Gruppe oder mit anderen Schmalschnabelsittichen zusammen gehalten werden.

Der Tuisittich wird selten gehalten, Augenstreif-Tuisittiche kommen in Europa kaum noch vor.

Zucht: Die Zucht ist selten erfolgreich, daher sind kaum Einzelheiten über diese bekannt.
 

Daten (durchschnittliche Erfahrungswerte von Züchtern):
 
Fortpflanzungsfähigkeit: ab ca. 1 Jahr
Bruten / Jahr: keine Details
Brutzeit: keine Details für Deutschland
Nistkastenmaße: 20x20x60 cm LxBxH
Einschlupflochdurchmesser: ca. 5 cm
Bodenbelag: Hobelspäne
Gelege: 4-5 Eier
Legeabstand: 2 Tage
Brutbeginn: keine Details
Brutdauer: ca. 23 Tage
Nestlingszeit: 6-7 Wochen
Selbständigkeit: ca. 2-3 Wochen nach dem Ausfliegen
Ringgröße: 4,5 mm Ø

Link: Tuisittich, Foto
 

Copyright © www.sittich-info.de
Bitte beachten Sie: Sämtliche Inhalte auf dieser Seite sind urheberrechtlich geschützt. Die Übernahme von Bildern, Texten oder Textauszügen (auch leicht verändert) ist ohne vorherige Genehmigung und gut sichtbarem Verlinken der Quelle nicht gestattet. Text- und Bilddiebstahl werden rechtlich verfolgt.