| Allgemein auch: Geflügelpest, Aviäre
Influenza
Die Bezeichnung Vogelgrippe bezieht sich
eigentlich auf eine Viruserkrankung der Vögel mit verschiedenen Subtypen
des Influenza-Virus-Typs A. Umgangssprachlich bezieht man die Bezeichnung
Vogelgrippe heute auf die Infektion mit den Subtypen H5 oder H7.
Die meisten Virussubtypen besitzen eine geringe Pathogenität, das
heißt dass der Erkrankungsverlauf milde ist. Nur die Subtypen H5
und H7 lösen sehr schwere Erkrankungen aus. Wenn man heute von Vogelgrippe
spricht meint man den Subtyp A/H5N1, kurz H5N1.
Vorkommen:
Geflügel. Ob sich auch Papageien oder Sittiche anstecken können
ist bis heute nicht ganz geklärt. In Versuchen wurde aber nachgewiesen,
dass Wellensittiche empfänglich für dieses Virus sind.1
Allerdings scheinen Papageienvögel im Vergleich zu anderen Vogelarten
relativ unempfindlich gegen dieses Virus zu sein.
Im Oktober 2005 gab es die Meldung, dass in England ein Papagei nachgewiesenermaßen
an der Vogelgrippe gestorben sei. In der englischen Zeitung The Independent
wurde bereits im November 2005 darauf hingewiesen, dass es sich um eine
Sammelkotprobe handelte, die gar nicht zugeordnet werden konnte, da sie
auch Kot von anderen, Nicht-Papageien, enthielt. In der Zeitschrift Papageien
vom April 2006 wird in einem Artikel über die Vogelgrippe geschrieben,
dass Proben (hier ist von Blutproben die Rede) schlichtweg verstauscht
wurden. Bis heute gibt es also weltweit einen einzigen Verdachtsfall bei
einem Papageienvogel, keine weiteren Verdachtsfälle und keinen sicher
infizierten Papagei oder Sittich.
Der Papagei war aus Surinam (Südamerika) importiert worden und
lebte noch in der Quarantänestation. In der EU ist bei Importvögeln
eine 30tägigen Quarantäne vorgeschrieben. Alle Ziervögel,
die sich ebenfalls in der Quarantänestation aufhielten (mehr als 350
Vögel) wurden daraufhin getötet, um ein Ausbreiten der Seuche
zu verhindern.
Dies ist nur einer von vielen tierschutzrechlichen Gründen, den
Import von Wildfängen und (nicht immer legalen) Geflügelimporten
zu überdenken, denn von diesen geht ein erhöhtes Infektionsrisiko,
auch oder besonders bei anderen (auch auf den Menschen übertragbaren)
Krankheiten aus.
Besonders empfänglich für die Vogelgrippe
ist Geflügel, also Hühner, Puten, Fasane, Gänse, Wachteln,
Enten oder Schwäne.
Mögliche Symptome:
Bei Geflügel und Wildvögeln beobachtet:
Mattigkeit, Apathie, aufgeplustertes Gefieder, Futterverweigerung,
Durchfall, Erbrechen.
Ursache:
Ein Influenza-Virus, ein Grippevirus, Subtyp H5N1. Es handelt sich
hierbei um ein sehr aggressives Virus, das sich aber hauptsächlich
zwischen Vögeln (hier vorwiegend Geflügel) verbreitet hat.
Das Virus ist in der Außenwelt begrenzt lebensfähig und ist
nach einigen Stunden bis Tagen (witterungsabhängig) nicht mehr infektiös.
Unterschied zum menschlichen Influenza-Virus:
Die beim Menschen Grippe auslösenden Viren sind von einem anderen
A-Subtyp, nämlich H1N1 oder H3N2 oder es es handelt sich um Influenza-B-Viren.
Diagnose:
Sektion bei Verdachtsfällen, Virusnachweis.
Therapie:
Bisher keine. Erkranktes Geflügel sowie der gesamte betroffene
Bestand werden getötet.
Maßnahmen:
Einstallung des Geflügels, d.h. das Geflügel muss in geschlossenen
Ställen gehalten werden und darf nicht mehr ins Freie.
Die Aufstallung wird von den nach Landesrecht zuständigen Behörden
(das sind die Veterinärämter) kontrolliert. Verstöße
gegen die Einstallungspflicht können mit einem Bußgeld von bis
zu 25.000 EUR belegt werden.
Papageien und Sittiche sowie andere Ziervögel
in Außenhaltung sind bislang nicht von der Einstallungs-Pflicht betroffen,
Brieftauben ebenfalls nicht.
Für alle Vogelarten, die innen gehalten werden (Haus, Wohnung)
besteht derzeit außerhalb der bekannten Schutzzonen keine Gefahr
einer Ansteckung! Bei normaler Hygiene kann also nichts passieren,
denn eine Ansteckung ist anscheinend nur bei schlechter Hygiene und sehr
engem Kontakt zu infizierten Wildvögeln und deren Kot möglich.
Mehr unter dem Punkt "Maßnahmen".
Für Papageien und Sittiche in Außenvolieren besteht
derzeit auch kein sehr viel höheres Risiko außerhalb der Schutzzonen.
Die Außenvolieren sollten mit Dächern abgedeckt sein, um Vogekot
fernzuhalten.
Papageien und Sittiche in Außenvolieren in Schutzzonen
sollten ins Haus geholt werden oder in den Schutzraum gesperrt werden.
Singvögel sind nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht an
der Verbreitung der Vogelgrippe beteiligt! Es ist also nicht notwendig
Nistkästen zu entfernen, Brutgelegenheiten (Nester, Höhlen) im
Garten zu zerstören oder Eier oder Küken zu vernichten, um die
Gesundheit der Menschen zu sichern!
Tauben sind nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht an der Verbreitung
der Vogelgrippe beteiligt! Es gibt also keinen Grund den leider verbreiteten
Taubenhass mit dem Argument Vogelgrippe zu schüren!
Wichtiger Tipp für alle Halter mit Außenhaltung:
Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Veterinäramt über
die aktuellen Vorschriften bezüglich der Außenhaltung. Eine
Stallpflicht kann auch Vögel in Außenvolieren betreffen, so
dass diese im Schutzraum gehalten werden müssen.
Maßnahmen für Privathalter:
Stellen Sie Ihre Schuhe im Flur ab und laufen Sie damit nicht in der
Wohnung herum.
Reinigen Sie Äste für Ihren Käfig / Ihre Voliere gut,
so dass kein Vogelkot zurückbleiben kann (z.B. mit kochendem Wasser
oder einer Dampfente, ohne chemische Substanzen).
Füttern Sie kein Grünfutter, auf dem sich Vogelkot befindet.
Waschen Sie Grünfutter und Obst aus dem eigenen Garten vor dem Verfüttern
sehr gut ab. Alternativ können Sie auch Grünfutter selbst anpflanzen,
z.B. Löwenzahn, Vogelmiere, Weizen, Kresse oder Grünfutter aus
dem Handel beziehen (z.B. Golliwoog, "Heimtiergrün", ...).
Beim Fund eines toten Vogels:
Wer einen toten Singvogel in seinem Garten findet braucht sich nicht
gleich Gedanken um die Vogelgrippe zu machen. Man kann den Vogel mit einer
Plastiktüte umgreifen und die Tüte umkrempeln, so dass der Vogel
ohne direktes Anfassen in die Tüte gepackt werden kann. Singvögel
dürfen in der Mülltonne entsorgt werden - auch wenn dies für
die meisten Vogelliebhaber pietätlos klingen dürfte. Sie können
sie auch im Garten begraben. Gemeldet werden muss ein einzelner toter Singvogel
jedenfalls nicht.
Totes Wassergeflügel wie Enten, Schwäne oder anderen Vögel
wie Gänsen oder auch Greifvögel dagegen sollten nicht angefasst
werden und den zuständigen Behörden (Veterinäramt) gemeldet
werden, wenn bekannt ist, dass die Vogelgrippe grassiert oder wenn mehr
als ein toter Vogel aufgefunden wird.
Ansteckungsgefahr für Menschen:
Vogelgrippe ist eine Zoonose, d.h. sie ist grundsätzlich ansteckend
für den Menschen. Deshalb ist sie auch anzeigepflichtig
(Veterinäramt).
Das macht die Vogelgrippe zu einem Risiko für uns und aus diesem
Grund geraten viele Menschen hier zunehmend in Panik und geben ihre im
Haus gehaltenen Vögel weg.
Eine Ansteckung erfolgt allerdings nur dann, wenn Mensch und Geflügel
auf sehr engem Raum zusammenleben. Menschen müssen den bisherigen
Erkenntnissen nach anscheinend größere Mengen an Viren aufnehmen,
bis es zu einer Erkrankung kommt. Erkrankte Menschen scheiden offensichtlich
so wenig Virusmaterial aus, dass sich die Vogelgrippe zwischen Menschen
bisher kaum verbreitet hat. Auch Touristen oder Geschäftsreisende
in den betroffenen Ländern sind bisher nicht erkrankt.
Es gibt bisher anscheinend ein bis drei Fälle in Asien, in denen
eine Übertragung von Mensch zu Mensch nicht ausgeschlossen, aber auch
nicht nachgewiesen werden kann.
Fassen Sie dennoch keine toten Vögel an, wenn Sie welche finden.
Außer der Vogelgrippe können auch andere Krankheiten übertragen
werden.
Gefahren für die Bevölkerung:
Bislang sind die Gefahren für eine Ansteckung und eine Verbreitung
der Vogelgrippe unter Menschen gering. Dieser Typus der Vogelgrippe ist
inzwischen fast weltweit verbreitet und hat bisher im Verhältnis sehr
wenige Menschenleben gefordert (laut der Zeitschrift Papageien bisher
weniger als 200) - und diese hatten so engen Kontakt zum Geflügel
wie es in Deutschland gar nicht üblich ist. Andere Grippeformen, die
nur den Menschen betreffen, haben weitaus mehr Menschenleben gekostet.
Fachleute gehen deshalb davon aus, dass das Virus nicht sehr leicht
auf den Menschen übertragbar ist. Sie sehen aber die Gefahr, dass
sich das Virus irgendwann im Menschen genetisch verändern und dadurch
zu einem "Supervirus" mutieren kann, der sich schnell von Mensch zu Mensch
übertragen und zu einer weltweiten Epidemie (als Pandemie bezeichnet)
ausweiten kann. Deshalb ist die Bekämpfung und Eindämmung dieses
Virus auch sehr wichtig.
Besteht ein Infektionsrisiko durch Lebensmittel?
Man kann gekochte oder gebratene Eier und gebratenes Geflügelfleisch
essen, denn dadurch wird das Virus abgetötet und ungefährlich,
sollte es sich überhaupt im Essen befinden.
Gibt es Impfstoffe?
In anderen europäischen Ländern werden Geflügelbestände
teilweise geimpft. In Deutschland gibt es derzeit keinen Impfstoff, erst
in einigen Monaten wird laut der Papageien ein Impfstoff für
besonders gefährdete Personen (z.B. Geflügelzüchter) erwartet.
In Deutschland ist die Impfung bisher gesetzlich verboten. H5N1-spezifischen
Impfstoffe sind derzeit nicht zugelassen. Ausnahmegenehmigungen können
z.B. von Vogelparks beantragt werden.
Impfstoffe für Menschen, im Falle des Entstehen und der Ausbreitung
eines "Supervirus", können erst dann entwickelt werden, wenn dieses
neue Supervirus bekannt ist. Menschen können aber bei einer Infektion
mit dem Vogelgrippevirus mit Grippemitteln erfolgreich behandelt werden.
In Asien wurden Vögel bereits geimpft, um den Virendruck zu senken.
Es sind verschiedene Impfstoffe im Umlauf, deren Erfolge und Wirkungen
allerdings nicht immer vollständig erforscht sind.
Vogelausstellungen, Vogelbörsen, Vogelparks
und Zoos:
Die Vogelgrippe hat sich auch auf verschiedene Veranstaltungen und
Auf einigen Vogelausstellungen und Börsen ist das Zeigen und Anbieten
von Geflügel noch heute verboten.
Sehr ernst sah die Lage besonders für Vogelparks aus, die ihre
hohen laufenden Kosten durch eine ausreichende Besucherzahl decken müssen.
Beispiel Vogelpark Walsrode, dem größten Vogelpark in Deutschland
(700 Vogelarten, 4000 Vögel): Ausgerechnet in Walsrode, also in der
direkten Nachbarschaft gab es den ersten Vogelgrippe-Fall in Niedersachsen.
Der Vogelpark, der nicht im Sperrbezirk liegt, konnte dennoch am 11. März
2006 seine Pforten für Besucher öffnen. Spezielle Hygiene-Maßnahmen
für Besucher wurden nicht getroffen, da sie laut Park nicht in direkten
Kontakt mit den Vögeln kämen. Wassergeflügel wie Enten,
Gänse und Störche mussten aber vorerst in den Gebäuden bleiben.
Der Vogelpark hatte beim Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium
eine Ausnahmegenehmigung beantragt, um seine Vögel impfen zu können.
Ob dies umgesetzt wurde ist mir leider nicht bekannt.
Der Vogelpark Niendorf hatte seine Außenvolieren in Folie verpackt,
um den Kontakt mit Möwen und Enten und deren Kot zu verhindern.
Was ist mit meinen anderen Haustieren?
Katzen können sich mit der Vogelgrippe infizieren, das ist auch
in Deutschland bereits vorgekommen. In den Schutzzonen (3 km um die Fundorte
infizierter Vögel) müssen Hauskatzen deshalb vorsichtshalber
im Haus bleiben. Streunende Katzen sollten nicht ins Haus gelassen werden.
Wenn Ihre Katze an grippeähnlichen Symptomen erkrankt und mit infizierten
Vögeln in Kontakt gekommen sein könnte muss das Veterinäramt
informiert werden.
Bei Hunden ist bisher kein Fall einer Übertragung bekannt, sie
scheinen nicht betroffen oder zumindest deutlich weniger empfänglich
als Katzen zu sein. In den Schutzzonen (3km) und Überwachungszonen
(ca. 10km) müssen Hunde beim Gassigehen angeleint bleiben.
Fazit:
Es besteht beim Ausbrechen der Vogelgrippe kein
Grund zu Panik, aber zu erhöhter Aufmerksamkeit!
Anders gesagt... ;-)
Bitte informieren Sie sich bei seriösen
Quellen über das Thema Vogelgrippe und geben Sie ihre Tiere beim Ausbruch
einer neuen Vogelgrippe nicht einfach weg!
Weiterführende Links:
Quellen: oben aufgeführte Links
Zeitschrift Papageien 4 (2006)
Eintrag in das Medizin-Lexikon: 09.05.2006
aktualisiert: 24.10.2008
aktualisiert: 26.05.2011
|
Seiten-Adresse: http://www.sittich-info.de/medizin/vogelgrippe.html
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