Auch: Newcastle-Krankheit, Paramyxovirus-1-Infektion, Atypische Geflügelpest.
Die atypische Geflügelpest ist nicht zu verwechseln mit der klassischen Geflügelpest
(Vogelgrippe). Die klinischen Symptome sind
ähnlich (daher die Namen), die Krankheiten werden aber durch unterschiedliche Virusarten ausgelöst.
Bereits der Verdacht auf Newcastle Disease im
Bestand ist anzeigepflichtig! Er wird beim Amtstierarzt (Veterinäramt) gemeldet. Die zuständige Behörde übernimmt gegebenenfalls
die Diagnostik.
Vorkommen:
Alle Sittiche, allerdings kommt die Newcastle-Krankheit recht selten vor. Bei Hühnervögeln ist die Krankheit weiter verbreitet.
Symptome:
Erste Symptome sind meist Atembeschwerden und Durchfall. Erkrankte Sittiche sind müde und teilweise regelrecht apathisch. Im weiteren Verlauf sind zentralnervöse Störungen wie wie Zittern und Krämpfe sowie Kreisbewegungen und / oder Schief- und Seitwärtsdrehung des Kopfes zu beobachten. Fortschreitende Lähmungen der Beine und Flügel können auftreten. Gelegentlich kann der Körper bogenförmig nach hinten überstreckt sein. Im Endstadium kann der Tod durch Erschöfpung und Dehydration (Austrocknung) eintreten.
Es ist auch möglich, dass der Tod akut, ohne längere Symptomatik, eintritt.
Der Verlauf einer PMV 1 Infektion hängt u.a. von der Vogelart und dem Alter ab. Südamerikanische und afrikanische Sittiche sollen empfänglicher sein als Australier und andere.
Ursache:
PMV 1 (Paramyxovirus Serotyp 1, auch als Newcastle-Disease-Virus (NDV)
bezeichnet).
Die Viren siedeln sich zunächst bevorzugt im Atmungs- und Verdauungstrakt an, Wochen später verbreiten sie sich auch im Nervensysstem.
Die Übertragung erfolgt über die Luft, den Kot oder Sekrete. Sekrete können z.B. durch niesen, Augen am Gitter oder Ast reiben oder den Kropfschleim ( verteilt werden . Die Inkubationszeit beträgt ca. 5-10 Tage.
Diagnose:
Die Newcastle-Krankheit ist anzeigepflichtig, deshalb übernimmt die zuständige Behörde die Diagnose bei einer entsprechenden Verdachtssymptomatik. Der Nachweis erfolgt durch Virusanzüchtung aus Tupferproben oder aus Gewebeproben während einer Sektion.
Therapie:
Es gibt keine Therapie gegen Newcastle Disease. Um den Infektionsdruck zu senken kann die zuständige Behörde anordnen erkrankte leidende Vögel zu erlösen. Notimpfungen in erkrankten Beständen können nur mit Zustimmung des Veterinäramts durchgeführt werden. Solche Notimpfungen sind allerdings selten und für Sittiche in Privathaltung normalerweise nicht angewendet. Da es keinen Impfstoff für Sittiche bzw. Papageienvögel gibt wird bei Bedarf auf einen Geflügelimpfstoff zurückgegriffen.
Durch die Gabe von Elektrolyten kann der Flüssigkeits- und Mineralstoffverlust aufgefangen werden. Vitamin- B-Komplex und gedämpftes Licht können sich positiv auf zentralnervöse Störungen auswirken. Anordnungen bezüglich der Hygiene und Desinfektion müssen eingehalten werden.
Ansteckung:
In seltenen Fällen kann sich der Mensch mit der Newcastle-Krankheit infizieren. Derartige Fälle sind mir bei Sittichhaltern bisher nicht bekannt.
Weiterführende Links:
1 Die Geflügelpest-Verordnung wurde 2007 neu ausgefertigt, die letzte Änderung fand Ende 2009 statt. In dieser heißt es:
"§ 67 Aufheben bundesrechtlicher Vorschriften
(2) Bis zum Erlass einer anderweitigen bundesrechtlichen Regelung sind die Vorschriften der Geflügelpest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3538) hinsichtlich der Newcastle-Krankheit weiter anzuwenden."
Bezüglich der Newcastle-Krankheit ist deshalb die Geflügelpest-Verordnung von 2005 anzuwenden.
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