| Fußringe sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
Sie dienen der Kennzeichnung von Papageien und Sittichen.
Anhand der Ringe können bei Psittakosefällen oder anderen ansteckenden Krankheiten der Züchter und der Verkaufsweg ausfindig gemacht werden. Ein Halter kann daran auch erkennen, dass der Züchter die gesetzlich vorgeschriebene Zuchtgenehmigung besitzt. Bei entflogenen Vögeln kann häufig der Züchter durch die Ringnummer ausfindig gemacht werden, der anhand seines Zuchtbuches dann den Besitzer herausfinden kann. Wer bekommt die Ringe? Jeder, dessen Sittiche Nachwuchs bekommen, egal ob es sich um einen
Züchter, einem Hobbyzüchter, der nur gelegentlich Nachwuchs bekommt
oder einen Halter, der völlig unerwartet Nachwuchs bekommt, handelt
ist verpflichtet seine Sittiche zu beringen. Züchter und Hobbyzüchter
müssen hierfür eine Zuchtgenehmigung beantragen (mehr hierzu
in der Rubrik Zucht), jemand, der unerwartet Nachwuchs bekommt, muss eine
Sondergenehmigung beim Veterinäramt beantragen.
Wo bekommt man die Ringe? Es gibt sogenannte offene und geschlossene Ringe. Offene Ringe:
Diese Ringe haben den Vorteil, dass sie in jedem Lebensalter angelegt werden können, da sie als kleine Plättchen zugesandt werden und erst beim Beringen mit einer Fußringzange zu einem Ring gebogen werden, und den Nachteil, dass die Lücke oft ausreicht, um irgendwo hängen zu bleiben. Dies hat bereits zu Verletzungen geführt. Auch wer unbeabsichtigt züchtet, weil er unerwarteten Nachwuchs
bekommen hat, kann beim Amts-Tierarzt eine Sondergenehmigung beantragen
damit und ebenfalls diese offenen Ringe bestellen. Die Sondergenehmigung
gilt jedoch nur für diese eine Brut.
Geschlossene Ringe:
Die geschlossenen Ringe werden jedes Jahr in einer anderen Farbe ausgegeben.
2006 rot
Die Ringgröße ist für jede Sittichart vorgeschrieben.
Bei offenen Ringen vom ZZF ist diese als römische Zahl auf dem Ring
eingraviert. Nymphensittiche tragen z.B. Ringe der Größe III.
Kann man an den Ringen das Alter eines Sittichs
erkennen?
Darf der Fußring entfernt werden?
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* Die Adressen aller angegebenen Organisationen finden Sie im Adressenverzeichnis. ** AZ = Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung
und Vogelschutz e.V.
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