Fußringe

Fußringe sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie dienen der Kennzeichnung von Papageien und Sittichen.
Anhand der Ringe können bei Psittakosefällen oder anderen ansteckenden Krankheiten der Züchter und der Verkaufsweg ausfindig gemacht werden. Ein Halter kann daran auch erkennen, dass der Züchter die gesetzlich vorgeschriebene Zuchtgenehmigung besitzt. Bei entflogenen Vögeln kann häufig der Züchter durch die Ringnummer ausfindig gemacht werden, der anhand seines Zuchtbuches dann den Besitzer herausfinden kann.
 

Wer bekommt die Ringe?

Jeder, dessen Sittiche Nachwuchs bekommen, egal ob es sich um einen Züchter, einem Hobbyzüchter, der nur gelegentlich Nachwuchs bekommt oder einen Halter, der völlig unerwartet Nachwuchs bekommt, handelt ist verpflichtet seine Sittiche zu beringen. Züchter und Hobbyzüchter müssen hierfür eine Zuchtgenehmigung beantragen (mehr hierzu in der Rubrik Zucht), jemand, der unerwartet Nachwuchs bekommt, muss eine Sondergenehmigung beim Veterinäramt beantragen.
 
 

Wo bekommt man die Ringe?

Es gibt sogenannte offene und geschlossene Ringe. 

Offene Ringe:
Alle Züchter, die nicht in Vereinen organisiert sind, können sich gegen Einsendung einer beglaubigten Kopie der Zuchtgenehmigung beim Zentralverband Zoologischer Fachhändler (ZZF)* offene Ringe bestellen. Auf diesen silbernen Ringen steht das Z für den ZFF mit dem Anfangsbuchstaben des Bundeslandes, in dem der Züchter wohnt, sowie eine fortlaufende Nummer.

Diese Ringe haben den Vorteil, dass sie in jedem Lebensalter angelegt werden können, da sie als kleine Plättchen zugesandt werden und erst beim Beringen mit einer Fußringzange zu einem Ring gebogen werden, und den Nachteil, dass die Lücke oft ausreicht, um irgendwo hängen zu bleiben. Dies hat bereits zu Verletzungen geführt.

Auch wer unbeabsichtigt züchtet, weil er unerwarteten Nachwuchs bekommen hat, kann beim Amts-Tierarzt eine Sondergenehmigung beantragen damit und ebenfalls diese offenen Ringe bestellen. Die Sondergenehmigung gilt jedoch nur für diese eine Brut.
 

Geschlossene Ringe:
Züchterorganisationen, wz.B. die AZ, DSV, DKB oder VZE**geben gegen Einsendung einer beglaubigten Kopie der Zuchtgenehmigung geschlossene Ringe ab. Auf ihnen ist das Kürzel der ausgebenden Züchterorganisation, die Mitgliedsnummer des Züchters, das Geburtsjahr (zweistellig) sowie eine fortlaufende dreistellige Nummer angegeben.

Die geschlossenen Ringe werden jedes Jahr in einer anderen Farbe ausgegeben.
1994 grün
1995 rot
1996 schwarz
1997 silber 
1998 blau 
1999 gold 
2000 grün 
2001 rot
2002 schwarz
2003 blau (AZ) oder silber
2004 gold
2005 grün

2006 rot
2007 schwarz
2008 blau

Die Ringgröße ist für jede Sittichart vorgeschrieben. Bei offenen Ringen vom ZZF ist diese als römische Zahl auf dem Ring eingraviert. Nymphensittiche tragen z.B. Ringe der Größe III.
 
 

Kann man an den Ringen das Alter eines Sittichs erkennen?
Viele Halter haben gehört, an den Ringen das Alter ihrer Sittiche erkennen zu können. Dies ist allerdings nicht bei allen Ringen der Fall, z.B. den offenen. Hier kann die ZZF aber bei Bedarf sagen, wann die Ringe ausgegeben wurden und das ungefähre Alter geschätzt werden. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass offene Ringe im Gegensatz zu geschlossenen über mehrere Jahre hinweg verwendet werden dürfen, wenn sie nicht in einem Jahr aufgebraucht werden.
Auf geschlossenen Ringen steht häufig das Geburtsjahr in zweistelliger Form.
 
 

Darf der Fußring entfernt werden?
Eigentlich darf der gesetzlich vorgeschriebene Fußring nicht entfernt werden. Man kann ihn aber beim Tierarzt entfernen lassen, wenn der Sittich falsch beringt wurde, der Ring also zu groß oder zu klein ist oder die Lücke im offenen Ring so groß ist, dass der Sittich damit bereits hängengeblieben ist oder hängenbleiben kann und die Verletzungsgefahr daher zu groß ist. Auch bei einigen Erkrankungen, z.B. Gicht, bei denen die Beine anschwellen oder beim Befall mit Milben, kann der Fußring abgenommen werden. Bewahren Sie den Ring jedoch gut auf.
 



* Die Adressen aller angegebenen Organisationen finden Sie im Adressenverzeichnis.

** AZ = Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung und Vogelschutz e.V.
   DSV = Deutsche Standard-Wellensittich-Züchter-Vereinigung e.V.
   DKB = Deutscher Kanarienzüchterverbund e.V.
   VZE = Vereinigung der Ziergeflügel- und Exotenzüchter
 


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