Meldepflicht für Sittiche und Papageien

 
1. Weshalb müssen bestimmte Sittich- und Papageienarten gemeldet werden?

2. Welche Sittiche und Papageien sind meldepflichtig und welche nicht?

3. Wo werden Sittiche und Papageien gemeldet?

4. Was passiert, wenn ich meldepflichtige Vögel nicht melde?

5. Hilfreiche Links

Elfenbeinsittiche

1. Weshalb müssen bestimmte Sittich- und Papageienarten gemeldet werden?
In Deutschland besteht für alle Tierarten, die den Status einer geschützten Tierart besitzen, eine Meldepflicht (-> Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)). Dies richtet sich nach den internationalen Bestimmungen in den soganannten CITES bzw. dem Washingtoner Artenschutzabkommen, das zwischen einigen Staaten geschlossen wurde und zu deren Einhaltung diese Staaten verpflichtet sind. Es gibt vier Anhänge (A-D), in denen die Tierarten und ihr Schutzstatus aufgelistet sind. Auch der Handel mit diesen Tieren ist hier geregelt.

Bei den Papageienvögeln sind nur Wellensittiche und Nymphensittiche nicht in den Anhängen aufgeführt. Sie waren daher noch nie meldepflichtig. Alle anderen Papageienvögel waren lange Zeit meldepflichtig, bis der Aufwand durch die zahlreichen Nachzuchten und größere Verbreitung der Sittiche und Papageien zu groß wurde und in vielen Fällen nicht mehr kontrolliert werden konnte, ob es sich wirklich um Nachzuchten oder legale Importe oder nicht. Deshalb wurden bestimmte Arten von der Meldepflicht befreit.

2. Welche Sittiche und Papageien sind meldepflichtig und welche nicht?
Wellensittiche und Nymphensittiche müssen nicht gemeldet werden!

Nachfolgend finden Sie eine Liste der von der Meldepflicht befreiten Sittich- und Papageienarten (Anhang 5 zur Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV A 5), Stand 01.04.2002 (alle Arten, sofern nicht anders vermerkt, sind im Anhang B der CITES aufgelistet). Folgende Arten müssen Sie nicht melden:
 
 
I. Australische / Neuseeländische Sittiche II. Andere Sittiche

 

III. Agaporniden

  • Pfirsichköpfchen (Agapornis fischeri)
  • Schwarzköpfchen (Agapornis personatus)
  • Rußköpfchen (Agapornis nigrigenis)
  • Rosenköpfchen (Agapornis roseicollis)
  • Taranta-Bergpapagei (Agapornis taranta)

 

IV. Sperlingspapageien

  • Augenring-Sperlingspapagei (Forpus conspicillatus)
  • Blauflügel-Sperlingspapagei (Forpus crassirostris)
  • Blaugenick-Sperlingspapagei (Forpus coelestis)
  • Gelbgesichts-Sperlingspapagei (Forpus xanthops)
  • Grünbürzel-Sperlingspapagei (Forpus passerinus)

Alle Großpapageien und Kakadus sind also meldepflichtig, ebenso einige nicht in dieser Liste aufgeführten Sitticharten.

Meldepflichtig sind unter anderem Pflaumenkopfsittich, Chinasittich, Zitronensittich, Aymarasittich, Grünwangen-Rotschwanzsittich, Braunohrsittich, Weißohrsittich, Bauer's Ringsittich, Sonnensittich, Elfenbeinsittich, Hornsittich und Nandaysittich

3. Wo werden Sittiche und Papageien gemeldet?
Zur Klärung, welche Behörde für die Meldung zuständig ist, sollten Sie sich an das Veterinäramt wenden, da dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Manchmal ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig, manchmal die Obere Naturschutzbehörde, woanders wieder die Städte. Bei den Zuständige Behörden können Sie auch aktuelle Listen der von der Meldepflicht befreiten Arten bekommen.

Leider gibt es keine einheitlichen Nachweispapiere. Beim Kauf oder der Übernahme eines meldepflichtigen Papageienvogels sollten Sie darauf achten, dass der Züchter oder Zooladenverkäufer Ihnen Belege für den oder die Vögel ausstellt, aus denen hervorgeht, dass es sich um hier gezüchtete oder aus legalem Import (v.a. bei älteren Vögeln) stammende Tiere handelt. Außerdem sollten alle wichtigen Informationen hierauf vermerkt sein, z.B. die Vogelart und ggf. Unterart, das Geschlecht, die Ringnummer und die Geburtsdaten).

Eine Kopie dieser Unterlagen und ggf. weiterer Unterlagen (z.B. Einfuhrpapiere) werden an die zuständige Behörde geschickt. Dies muss innerhalb von 4 Wochen nach dem Kauf geschehen. Wenn der Vogel stirbt oder an einen neuen Besitzer weitergegeben wird, muss dies ebenfalls gemeldet werden.

4. Was passiert, wenn ich meldepflichtige Vögel nicht melde?
In diesem Fall handelt es sich um einen Verstoß gegen die Meldepflicht, die mit Bußgeld bestraft wird.

Geschützte Vögel, deren Herkunft nicht (zweifelsfrei) nachgewiesen werden kann, können beschlagnahmt werden, deshalb sollten Sie sehr auf diese Papiere achten.

5. Hilfreiche Links:

 
Seiten-Adresse: http://www.sittich-info.de/gesetze/meldepflicht-sittiche-papageien.html


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