| 1. Weshalb müssen bestimmte Sittich- und Papageienarten gemeldet werden? |
| In Deutschland besteht für alle Tierarten, die den Status einer
geschützten
Tierart besitzen, eine Meldepflicht (-> Bundesartenschutzverordnung
(BArtSchV)). Dies richtet sich nach den internationalen Bestimmungen in
den soganannten CITES bzw. dem Washingtoner Artenschutzabkommen, das zwischen
einigen Staaten geschlossen wurde und zu deren Einhaltung diese Staaten
verpflichtet sind. Es gibt vier Anhänge (A-D), in denen die Tierarten
und ihr Schutzstatus aufgelistet sind. Auch der Handel mit diesen Tieren
ist hier geregelt.
Bei den Papageienvögeln sind nur Wellensittiche und Nymphensittiche nicht in den Anhängen aufgeführt. Sie waren daher noch nie meldepflichtig. Alle anderen Papageienvögel waren lange Zeit meldepflichtig, bis der Aufwand durch die zahlreichen Nachzuchten und größere Verbreitung der Sittiche und Papageien zu groß wurde und in vielen Fällen nicht mehr kontrolliert werden konnte, ob es sich wirklich um Nachzuchten oder legale Importe oder nicht. Deshalb wurden bestimmte Arten von der Meldepflicht befreit. |
| 3. Wo werden Sittiche und Papageien gemeldet? |
| Zur Klärung, welche Behörde für die Meldung zuständig
ist, sollten Sie sich an das Veterinäramt wenden, da dies von Bundesland
zu Bundesland unterschiedlich ist. Manchmal ist die Untere Naturschutzbehörde
zuständig, manchmal die Obere Naturschutzbehörde, woanders wieder
die Städte. Bei den Zuständige Behörden können Sie
auch aktuelle Listen der von der Meldepflicht befreiten Arten bekommen.
Leider gibt es keine einheitlichen Nachweispapiere. Beim Kauf oder der Übernahme eines meldepflichtigen Papageienvogels sollten Sie darauf achten, dass der Züchter oder Zooladenverkäufer Ihnen Belege für den oder die Vögel ausstellt, aus denen hervorgeht, dass es sich um hier gezüchtete oder aus legalem Import (v.a. bei älteren Vögeln) stammende Tiere handelt. Außerdem sollten alle wichtigen Informationen hierauf vermerkt sein, z.B. die Vogelart und ggf. Unterart, das Geschlecht, die Ringnummer und die Geburtsdaten). Eine Kopie dieser Unterlagen und ggf. weiterer Unterlagen (z.B. Einfuhrpapiere) werden an die zuständige Behörde geschickt. Dies muss innerhalb von 4 Wochen nach dem Kauf geschehen. Wenn der Vogel stirbt oder an einen neuen Besitzer weitergegeben wird, muss dies ebenfalls gemeldet werden. |
| 4. Was passiert, wenn ich meldepflichtige Vögel nicht melde? |
| In diesem Fall handelt es sich um einen Verstoß gegen die Meldepflicht,
die mit Bußgeld bestraft wird.
Geschützte Vögel, deren Herkunft nicht (zweifelsfrei) nachgewiesen werden kann, können beschlagnahmt werden, deshalb sollten Sie sehr auf diese Papiere achten. |
| 5. Hilfreiche Links: |
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